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Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Stille. Wochen vergehen, die Mietkaution kommt nicht zurück, und der Vermieter meldet sich nicht. Dieses Szenario ist in Deutschland keine Seltenheit, denn das Gesetz nennt keine starre Rückzahlungsfrist. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter unbegrenzt warten darf.

Drei Nettokaltmieten gezahlt, die Wohnung besenrein übergeben — und dann Stille. Viele Mieter warten Monate auf ihre Kaution zurück, ohne zu wissen, ab wann das Zögern des Vermieters rechtlich unzulässig wird. Das deutsche Mietrecht enthält in § 551 BGB zwar klare Regeln zur Höhe der Kaution, legt aber keine feste Rückgabefrist fest.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Schweigen vom Vermieter, keine Kaution zurück, eine Nebenkostenabrechnung mit unerklärlichen Posten. Solche Situationen erleben Mieter in Deutschland täglich. Gleichzeitig stehen Vermieter vor der Frage, welche Kündigungsfristen gelten, wann sie die Kaution einbehalten dürfen und wie sie eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen.
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